Eisenbahnmuseum Leipzig

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) des Eisenbahnmuseums Bayerischer Bahnhof zu Leipzig e. V.

  1. Geltungsbereich
    Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln die Rechtsbeziehungen zwischen dem Eisenbahnmuseum Bayerischer Bahnhof zu Leipzig e. V., im folgenden Eisenbahnmuseum Leipzig, genannt und seinen Fahrgästen, Veranstaltungsteilnehmern bzw. Kunden im Rahmen des Sonderreiseverkehres, von Veranstaltungen, dem Fanartikel- bzw. Souvenirshop oder jeder anderen geschäftlichen Beziehung zu Kunden. Abweichende Bedingungen gelten nur, wenn diese durch das Eisenbahnmuseum Leipzig ausdrücklich schriftlich anerkannt wurden.
    Für Verträge über den Kauf von Gutscheinen gelten diese AGB entsprechend, sofern insoweit nicht ausdrücklich etwas Abweichendes geregelt ist.
  2. Rahmenbedingungen
    Das Eisenbahnmuseum Leipzig organisiert und führt Fahrten und Veranstaltungen zur Vorführung historischer Fahrzeuge im musealen Betriebseinsatz durch. Ferner unterhält das Eisenbahnmuseum Leipzig einen Museumsbetrieb.
    Die Informationen zu den Sonderfahrten, wie Zustiegshalte, Veranstaltungsort, teilweise Laufweg, geplante Abfahrts- und Ankunftszeiten werden auf der Webseite www.dampfbahnmuseum.de bekanntgegeben. Die auf der Homepage angegebenen Angaben sind Richtwerte und können von den tatsächlichen Reisezeiten abweichen.
    Im Onlineshop (Fanartikelshop) werden verschiedene Fanartikel angeboten. Diese Artikel sind ebendort beschrieben. Nach dem Kauf werden die Artikel über einen Logistikdienstleister an die Lieferadresse geschickt. Eine Abholung ist nicht möglich.
    Für den Vertragsschluss steht ausschließlich die deutsche Sprache zur Verfügung.
  3. Buchung und Vertragsabschluss
    Die im Online-Shop des Verkäufers enthaltenen Produktbeschreibungen stellen keine verbindlichen Angebote seitens des Verkäufers dar, sondern dienen zur Abgabe eines verbindlichen Angebots durch den Kunden. Der Kunde kann das Angebot über das in den Online-Shop des Verkäufers integrierte Online-Bestellformular abgeben. Dabei gibt der Kunde, nachdem er die ausgewählten Waren in den virtuellen Warenkorb gelegt und den elektronischen Bestellprozess durchlaufen hat, durch Klicken des den Bestellvorgang abschließenden Buttons ein rechtlich verbindliches Vertragsangebot in Bezug auf die im Warenkorb enthaltenen Waren ab. Der Kunde bekommt eine Bestellbestätigung und eine Rechnung. Vor einer Fahrt wird dem Fahrgast eine Mitteilung mit konkreten Fahrzeiten und den Sitzplätzen zugesandt. Diesem Schreiben ist auch der aktuelle Zahlungsstatus zu entnehmen.
    Ferner kann der Kunde das Angebot auch telefonisch oder per E-Mail gegenüber dem Verkäufer abgeben.
    3.1. Leistungen und Preise
    Das Eisenbahnmuseum Leipzig erbringt die vereinbarten Beförderungsleistungen gemäß den Angaben auf der Webseite und in der Reisebestätigung. Die Preise für die Sonderfahrten werden ebenfalls auf der Webseite veröffentlicht und gelten pro Person. In den Preisen sind in der Regel die Beförderungsleistung jedoch nicht das touristische Rahmenprogramm enthalten, sofern nicht anders angegeben.
    3.2. Zahlungsbedingungen
    Der Fahrgast ist verpflichtet, den Reisepreis gemäß den Zahlungsmodalitäten auf der Rechnung an das Eisenbahnmuseum Leipzig zu begleichen. Die Zahlung sollte innerhalb der angegebenen Frist erfolgen. Für Fahrkarten für Sonderfahrten reicht die Bezahlung bis zu 4 Wochen vor Fahrtbeginn. Bei Buchungen innerhalb von zwei Wochen vor dem Reisetag kann eine Barzahlung am Veranstaltungstag erforderlich sein. Sollte die Zahlung kurzfristig vor der Fahrt erfolgt sein, bringt der Fahrgast bitte einen Nachweis über die Bezahlung mit zur Veranstaltung. Das Eisenbahnmuseum Leipzig behält sich das Eigentum an den Fahrkarten bis zur vollständigen Bezahlung vor.
    Für Einkäufe im Fanshop soll die Bezahlung umgehend zu erfolgen. Der Versand der Ware erfolgt erst nach erfolgter Bezahlung. Die zugesicherte Lieferzeit beginnt mit Zahlungseingang bei Eisenbahnmuseum Leipzig.
  4. Rücktritt und Umbuchung
    4.1. Rücktritt durch den Fahrgast
    Der Fahrgast kann vor Fahrtantritt vom Vertrag zurücktreten. Der Rücktritt muss in Textform gegenüber dem Eisenbahnmuseum Leipzig erklärt werden. Die Rücktrittsfristen und die damit verbundenen Kosten sind wie folgt gestaffelt:
    • Rücktritt bis zum 14. Tag vor dem Reisetag: 50% des Reisepreises
    • Rücktritt ab dem 13. Tag vor dem Reisetag oder bei Nichtantritt: 100% des Reisepreises
    4.2. Umbuchung durch den Fahrgast
    Eine Umbuchung der Sonderfahrt auf einen anderen Termin ist in der Regel bis 14 Tage vor dem Reisetag möglich. Für Umbuchungen können Gebühren anfallen, deren Höhe im Einzelfall vom Eisenbahnmuseum Leipzig festgelegt wird. Gegebenenfalls resultierende Differenzen aus dem Fahrpreis werden erstattet oder sind unter o. g. Bedingungen zu begleichen.
    4.3. Rücktritt durch das Eisenbahnmuseum Leipzig (Änderungen und Ausfall der Sonderfahrt)
    Das Eisenbahnmuseum Leipzig hat jederzeit die Möglichkeit eine Veranstaltung abzusagen bzw. einzelne Personen von Veranstaltungen auszuschließen.
    Das Eisenbahnmuseum Leipzig behält sich vor, aus organisatorischen oder betrieblichen Gründen Änderungen an der Reise, wie beispielsweise der Reiseroute, den eingesetzten Fahrzeugen (Lokmotiven und Wagen), der Traktionsart (Dampf, Diesel, E-Lok) oder dem Programm, vorzunehmen. Diese Änderungen berechtigen den Fahrgast nicht zum Rücktritt vom Vertrag oder zur
    Minderung des Reisepreises. Sollte eine Sonderfahrt aus Gründen, die die das Eisenbahnmuseum Leipzig nicht zu vertreten hat, abgesagt werden müssen oder die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht werden, werden die Fahrgäste informiert.
    Bereits gezahlte Fahrpreise werden ohne Gebühren durch das Eisenbahnmuseum Leipzig zurückerstattet.
    4.4. Stornierung von Käufen im Fanshop
    Die Stornierung von Bestellungen im Fanshop ist nicht möglich. Ebenso ist die Rückgabe von Produkten aus dem Fanshop und der Umtausch nicht möglich.
    4.5. Gesetzliches Widerrufsrecht
    Das gesetzliche Widerrufsrecht beleibt von den o. g. Punkten unberührt.
  5. Plichten des Fahrgastes bzw. Veranstaltungsteilnehmers während der Veranstaltungen
    Fahrtteilnehmer haben sich bei der Benutzung der Fahrzeuge und Betriebsanlagen so zu verhalten, wie es Ordnung und Sicherheit des Betriebes, ihre eigene Sicherheit und die Rücksicht auf andere Personen gebieten.
    Den Anweisungen der Zugbegleiter ist unbedingt Folge zu leisten. Fahrtteilnehmern ist insbesondere untersagt:
    • Die Türen während der Fahrt und außerhalb von Bahnhöfen eigenmächtig zu öffnen,
    • Die Türen zu öffnen während sich der Zug bewegt und nachdem das Zeichen zur Abfahrt des Zuges (i. d. R. ein Pfiff) durch den Zugführer erfolgte,
    • Während der Fahrt auf- oder abzuspringen,
    • Gegenstände aus den Wagen zu werfen oder hinausragen zu lassen,
    • Fahrzeuge vorsätzlich oder grob fahrlässig zu beschädigen oder über das normale Maß hinaus zu verschmutzen,
    • Die Beaufsichtigung der Kinder obliegt ihren Begleitern.
    Bei Zuwiderhandlungen behält sich das Eisenbahnmuseum Leipzig Schadenersatzforderungen vor. Personen, die gegen ihre Pflichten verstoßen, können von der Veranstaltung ausgeschlossen werden. In diesem Falle besteht kein Anspruch auf Rückerstattung des Fahrtentgeltes und keine weiteren Schadensersatzansprüche.
  6. Pass-, Visa-, Zoll-, Devisen- und Gesundheitsvorschriften
    Der Fahrtteilnehmer ist für die Einhaltung der Pass-, Visa-, Zoll-, Devisen- und Gesundheitsvorschriften selbst verantwortlich.
  7. Rauchverbot
    In den Sonderzügen besteht Rauchverbot. Im Übrigen gelten die Nichtraucherschutzgesetze des Bundes und der Länder. Etwaige von dieser Regelung abweichende Beschriftungen an und in den Fahrzeugen haben ausschließlich historischen Wert und sind ohne rechtliche Bedeutung.
  8. Fundsachen
    Von Fahrtteilnehmern im Zug gefundene Sachen sind beim Zugbegleitpersonal abzugeben. Ein Anspruch auf Finderlohn kann gegen das Eisenbahnmuseum Leipzig nicht geltend gemacht werden. Fahrtteilnehmer, die im Sonderzug Sachen verloren haben, wenden sich bitte umgehend an das Zugbegleitpersonal oder das Eisenbahnmuseum Leipzig. Gefundene Sachen werden dem Eigentümer, soweit bekannt, ausgehändigt. Für den Zustand von Fundsachen wird keine Haftung übernommen. Gefundene Sachen werden vom Eisenbahnmuseum Leipzig aufbewahrt und können innerhalb einer angemessenen Frist, ca. drei Monate, beim Eisenbahnmuseum Leipzig abgeholt werden.
  9. Ergänzende Regelungen
    Das Eisenbahnmuseum Leipzig kann für bestimmte Veranstaltungen ergänzende Bestimmungen ausgeben. Diese werden gesondert bekannt gemacht und dem Veranstaltungsteilnehmern bei übermittelt.
  10. Gewährleistung und Haftung
    Das Eisenbahnmuseum Leipzig haftet im Rahmen der gesetzlich geltenden Bestimmungen dafür, dass seine Leistung nicht mit Fehlern behaftet ist.
    Die Haftung des Eisenbahnmuseums Leipzig ist für Schäden, die nicht Körperschäden sind, insgesamt auf die Höhe des zweifachen Fahrtentgeltes beschränkt, soweit ein Schaden des Veranstaltungsteilnehmers weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wurde.
    Historische Fahrzeuge können bauartbedingt schmutzbehaftet sein, z. B. Öl, Fette, Ruß etc. Gleiches gilt für Einrichtungen und Ausstellungsstücken auf dem Museumsgelände. Dampflokomotiven beziehen ihre Kräfte aus Feuer, Wasser und Kohle. Es kann deshalb zu Verschmutzungen an Körper und Sachen von Fahrgästen sowie in der Nähe befindlichen Personen kommen. Für diese Verschmutzungen wird keine Haftung übernommen.
    Der Teilnehmer hat hierbei die besonderen Gegebenheiten und die entsprechenden Hinweise des Zugpersonals zu beachten. Schäden, die sich der Fahrtteilnehmer während der Teilnahme an Fotohalten auf freier Strecke zuzieht, sind von jeglicher Haftung ausgeschlossen.
    Beanstandungen sind unverzüglich dem Fahrtleiter vor Ort vorzutragen.
  11. Einlösung von Geschenkgutscheinen
    Gutscheine (nachfolgend “Geschenkgutscheine”) können über den Online-Shop des Verkäufers käuflich erworben werden. Geschenkgutscheine können nur im Online-Shop des Verkäufers eingelöst werden.
    Geschenkgutscheine und Restguthaben von Geschenkgutscheinen sind bis zum Ende des Folgejahres nach dem Jahr des Gutscheinkaufs einlösbar. Restguthaben
    werden dem Kunden bis zum Ablaufdatum gutgeschrieben. Geschenkgutscheine können nur vor Abschluss des Bestellvorgangs unter Angabe des Codes eingelöst werden.
    Geschenkgutscheine können nur für den Kauf von Waren und nicht für den Kauf von weiteren Geschenkgutscheinen verwendet werden.
    Reicht der Wert des Geschenkgutscheins zur Deckung der Bestellung nicht aus, kann zur Begleichung des Differenzbetrages eine der übrigen vom Verkäufer angebotenen Zahlungsarten gewählt werden.
    Das Guthaben eines Geschenkgutscheins wird weder in Bargeld ausgezahlt noch verzinst.
    Der Geschenkgutschein ist nur für die Verwendung durch die auf ihm benannte Person bestimmt. Eine Übertragung des Geschenkgutscheins auf Dritte ist ausgeschlossen. Der Verkäufer ist berechtigt, jedoch nicht verpflichtet, die materielle Anspruchsberechtigung des jeweiligen Gutscheininhabers zu prüfen.
  12. Liefer- und Versandbedingungen
    Die Lieferung von Waren erfolgt auf dem Versandweg an die vom Kunden angegebene Lieferanschrift, sofern nichts anderes vereinbart ist. Bei der Abwicklung der Transaktion ist die in der Bestellabwicklung des Verkäufers angegebene Lieferanschrift maßgeblich.
    • Tickets werden dem Kunden auf dem Zug ausgehändigt. Tickets für Veranstaltungen werden an der Tageskasse ausgehändigt.
    • Gutscheine werden dem Kunden per Post oder E-Mail zugesandt.
    • Artikel aus dem Fanshop werden durch einen Logistikdienstleiter zugesandt.
    Scheitert die Zustellung der Ware aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, trägt der Kunde die dem Verkäufer hierdurch entstehenden angemessenen Kosten. Dies gilt nicht, wenn der Kunde sein Widerrufsrecht wirksam ausübt.
  13. Salvatorische Klausel
    Sind einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) nicht rechtens, ermangeln der Durchführbarkeit oder sind aus sonstigen Gründen nicht anwendbar, ist eine der ursprünglich Intension möglichst nahe kommende Regelung zu finden.
  14. Gerichtsstand
    Der Gerichtsstand ist Leipzig. Leipzig, den 01.02.2024
    Der Vorstand
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